Leistungen

Wir bieten Therapie sowohl für Erwachsene wie auch Kinder an.
Erwachsene benötigen bei Stimm- und Artikulationsproblemen, sowie bei neurologischen Erkrankungen die Hilfe eines Logopäden. Der HNO–Arzt oder der Neurologe stellt Ihnen bei Bedarf eine Heilmittelverordnung oder eine private Verordnung aus. Kassenpatienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind zuzahlungspflichtig und zahlen somit 10% der Behandlungskosten selbst.
Der logopädische Therapiebedarf von Kindern wird meist von den Eltern, den Erziehern im Kindergarten oder bei den U-Untersuchungen beim Kinderarzt entdeckt. Der Kinderarzt, der HNO-Arzt und manchmal auch der Zahnarzt stellen dann die Heilmittelverordnung aus.
Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Wir bieten Ihnen gerne eine telefonische Beratung an. Dafür vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin, so dass wir Sie in aller Ruhe beraten können. Die Beratung ist, so lange sie im Zeitrahmen von 15 Minuten bleibt, für Sie kostenfrei.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über unser Therapieangebot informieren.